6. – 7. SEPT 2025
09:00 Uhr
St. Gallen
Ein Standesweibel in der Schweiz, wie im Artikel über Julius Maissen aus dem Kanton Graubünden beschrieben, ist eine traditionelle Amtsrolle, die hauptsächlich zeremonielle Funktionen bei offiziellen Anlässen übernimmt. Diese Rolle findet sich auf kantonaler und auch auf nationaler Ebene, mit Variationen in der Amtstracht und den genauen Aufgaben.
Der Standesweibel repräsentiert seinen Kanton oder die Schweiz bei wichtigen Veranstaltungen und Empfängen. Typischerweise begleitet er hohe Amtsträger, sorgt für die Einhaltung des Protokolls und stellt sicher, dass die Veranstaltungen reibungslos und würdevoll ablaufen. Die Amtstracht des Standesweibels, die oft einen Mantel, ein Schild mit dem Kantonswappen, einen traditionellen Hut und einen Weibelstab umfasst, symbolisiert seine Autorität und historische Bedeutung.
Zu den weiteren Aufgaben des Standesweibels zählen etwa das Führen von Amtsträgern bei Umzügen, das Bereitstehen bei offiziellen Ansprachen und die diskrete Präsenz im Hintergrund bei öffentlichen Auftritten. Diese Rolle betont die Wichtigkeit von Tradition und Repräsentation in der schweizerischen politischen und gesellschaftlichen Kultur.
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Der Hauptunterschied zwischen einem Standesweibel und einem Bundesweibel in der Schweiz liegt in der Ebene ihrer Zuständigkeit und in spezifischen Aufgaben, die sie erfüllen.
Standesweibel:
Bundesweibel:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bundesweibel direkt in die Abläufe der nationalen Gesetzgebung eingebunden sind, während Standesweibel hauptsächlich zeremonielle Aufgaben auf kantonaler Ebene übernehmen und bei öffentlichen Auftritten eine repräsentative Rolle spielen.
Die Vereinigung der Standes- und Bundesweibel wurde am 14. Juli 1947 offiziell gegründet, nachdem sich bereits am 19. Oktober 1946 ein Gründungsausschuss in Zürich versammelt hatte. Die Initiative ging von den Standesweibeln Hans Rohner aus Herisau und Hans Oesch aus Bern aus. Die Gründungsversammlung fand im Hotel Rütli in Luzern statt, und es waren Weibel aus 14 verschiedenen Kantonen sowie ein Bundesweibel, ein Nationalratsweibel und ein Versicherungsgerichtsweibel anwesend.
Die Versammlung begann mit einer patriotischen Begrüßungsansprache durch den Gründungspräsidenten Hans Rohner. Ein wesentlicher Punkt der Tagesordnung war die Diskussion und Verabschiedung der Statuten. Dabei wurde auch die Aufnahme von Bundesweibeln in die Vereinigung beschlossen, was zur Namensgebung „Vereinigung der Standes- und Bundesweibel“ führte.
Die frühen Jahre der Vereinigung waren durch jährliche Tagungen und diverse Aktivitäten geprägt, die neben den offiziellen Versammlungen auch gemeinsame Ausflüge beinhalteten. Trotz anfänglicher Schwierigkeiten, wie dem Austritt der welschen Weibel wegen Unstimmigkeiten über den Mitgliedsbeitrag, wuchs die Mitgliederzahl stetig an. Die Vereinigung spielte eine wichtige Rolle in der Pflege der Gemeinschaft und der Tradition unter den Weibeln und trug zur kulturellen und sozialen Vernetzung ihrer Mitglieder bei.
Aktuell werden über 57 Weibel und Weibelinnen verzeichnet.
Die welschen Weibel traten zunächst aufgrund von Unstimmigkeiten über die Höhe des Mitgliedsbeitrags aus der Vereinigung aus. Der Konflikt konnte später gelöst werden, als die Weibel der welschen Kantone schließlich 1954 wieder in die Vereinigung aufgenommen wurden. Dies führte dazu, dass alle Kantone der Schweiz in der Vereinigung vertreten waren, was die nationale Integration und Repräsentation der Weibel stärkte.
Die Rolle des Weibels hat sich von einer ursprünglich eher wach- und ordnungshaltenden Funktion im Mittelalter zu einer vornehmlich zeremoniellen Aufgabe in der modernen Zeit entwickelt. Früher waren Weibel oft für die Sicherheit und die Einhaltung der Ordnung zuständig, heute konzentrieren sie sich auf die Organisation und Durchführung offizieller Anlässe und Zeremonien. In der modernen Schweiz spielen Weibel eine wichtige Rolle bei staatlichen und kantonalen Ereignissen, wie beispielsweise Parlamentseröffnungen, staatlichen Empfängen oder der Begleitung von Dignitäten. Sie sorgen für die Einhaltung des Protokolls und repräsentieren oft das traditionelle und kulturelle Erbe ihrer Region oder ihres Kantons.
Im Jahre 1946 wurde die politisch und konfessionell neutrale Vereinigung gegründet. Heute sind darin die Weibel/innen aller Kantone und auch die Mehrzahl der Bundesweibel vertreten. Damit entstand durch unsere Vereinigung ein wertvolles Bindeglied unter den Kantonen und dem Bund.
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