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Vereinigung der Standes- und Bundesweibel

Schauen Sie sich auf unserer Website um und erfahren Sie, wer wir sind, was wir tun und wie wir unsere Werte und Traditionen pflegen. Schön, dass Sie da sind.

Standes- und Bundesweibel in ihren farbigen Ornaten bei einem offiziellen Anlass

Lernen Sie uns kennen

Standesweibel und Standesweibelinnen (auch Staatsweibel oder Landweibel) sowie Bundesweibel und Bundesweibelinnen sind in der Schweiz traditionelle Amtsträger auf bundes- und kantonaler Ebene.

Die 1947 gegründete Vereinigung fördert die fachlichen Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen unserer vielseitigen Amtstätigkeit.

Ein besonderes Anliegen gilt der Pflege und Förderung der Kollegialität und Berufskameradschaft zwischen den Mitgliedern der Kantone und des Bundes.

Wir legen Wert auf eine möglichst einheitliche Handhabung von Ornat/Talar und Protokoll an öffentlichen Anlässen.

Händedruck als Sinnbild für Kollegialität und Berufskameradschaft

Unsere Werte

Wir fördern die fachlichen Kompetenzen unserer Mitglieder und legen grossen Wert auf kollegiale Geselligkeit und den Austausch zwischen den Standes- und Bundesweibeln aus allen Sprachregionen der Schweiz.

Stadtbild von Solothurn an der Aare, Austragungsort der Weibelvereinigung 2027

Nächste Weibelvereinigung 2027

Die nächste Weibelvereinigung findet 2027 in Solothurn statt. Weitere Informationen folgen bald.

Was zeichnet uns aus?

Die Pflege der kollegialen Verbundenheit sowie die Förderung des persönlichen und fachlichen Austauschs zwischen den Standes- und Bundesweibeln aller Sprachregionen der Schweiz bilden ein zentrales Anliegen unserer Vereinigung.

Gruppenbild der Standes- und Bundesweibel in ihren Kantonsornaten

Werden Sie Mitglied und lernen Sie die Weibelvereinigung kennen

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Vereinigung der Standes- und Bundesweibel.

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen einen klaren Einblick in unsere Arbeit und Werte zu geben.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied werden können alle Personen, die sich für die Aufgaben, Werte und Ziele der Bundes- und Standesweibel einsetzen. Dazu zählen insbesondere aktive sowie ehemalige Weibel.

Das Anmeldeformular und die Statuten können über den Button «Kontakt» angefordert werden.

Welche Aufgaben haben Weibel und Weibelinnen, und was ist der Unterschied zwischen Standesweibeln und Bundesweibeln?

Der Hauptunterschied zwischen einem Standesweibel und einem Bundesweibel in der Schweiz liegt in der Ebene ihrer Zuständigkeit und in den spezifischen Aufgaben, die sie erfüllen.

Standesweibel und Standesweibelinnen sind auf kantonaler Ebene tätig. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Kanton bei offiziellen Anlässen zu repräsentieren und bei zeremoniellen Anlässen präsent zu sein. Sie tragen einen Ornat oder Talar, der spezifisch für ihren Kanton gestaltet ist und oft das Kantonswappen beinhaltet. Die Tätigkeiten eines Standesweibels sind stark von traditionellen und lokalen Gebräuchen geprägt.

Bundesweibel und Bundesweibelinnen sind auf nationaler Ebene tätig und unterstützen die Arbeit der Bundesversammlung, insbesondere in den Kammern des National- und Ständerats. Ihre Aufgaben umfassen die Organisation und Aufrechterhaltung der Ordnung bei parlamentarischen Sitzungen, die Betreuung von Abstimmungen und Wahlen sowie die Unterstützung der Parlamentsmitglieder während der Sitzungen. Bundesweibel tragen einen Ornat oder Talar, der für die Bundesversammlung spezifisch ist, und können fest einem Mitglied des Bundesrats zugeteilt sein.

Zusammenfassend zeigt sich, dass Bundesweibel unmittelbar in die Abläufe auf Bundesebene eingebunden sind, während Standesweibel vor allem zeremonielle Aufgaben auf kantonaler Ebene wahrnehmen und bei öffentlichen Anlässen repräsentative Funktionen ausüben.

Wie ist die Vereinigung entstanden?

Die Vereinigung der Standes- und Bundesweibel wurde am 14. Juli 1947 offiziell ins Leben gerufen. Vorausgegangen war bereits am 19. Oktober 1946 ein Treffen eines Gründungsausschusses in Zürich. Die Initiative zur Gründung ging von den Standesweibeln Hans Rohner aus Herisau und Hans Oesch aus Bern aus. Die eigentliche Gründungsversammlung fand im Hotel Rütli in Luzern statt und wurde von Weibeln aus 14 Kantonen besucht, darunter auch ein Bundesweibel, ein Nationalratsweibel sowie ein Weibel des Versicherungsgerichts.

Zu Beginn der Versammlung hielt der spätere Gründungspräsident Hans Rohner eine patriotische Begrüssungsrede. Ein zentraler Punkt war die Beratung und Annahme der Statuten. Dabei wurde auch entschieden, Bundesweibel in die Organisation aufzunehmen, wodurch der Name «Vereinigung der Standes- und Bundesweibel» festgelegt wurde.

In den Anfangsjahren entwickelte sich die Vereinigung durch regelmässige Jahrestagungen und verschiedene gemeinsame Aktivitäten weiter, die neben den offiziellen Sitzungen auch gesellige Ausflüge umfassten. Anfangs kam es zu Schwierigkeiten, etwa zum Austritt der welschen Weibel aufgrund von Differenzen beim Mitgliederbeitrag. Trotzdem wuchs die Organisation stetig und gewann an Bedeutung. Sie förderte den Zusammenhalt sowie die Pflege von Traditionen unter den Weibeln und stärkte den kulturellen und sozialen Austausch.

Heute zählt die Vereinigung über 57 Weibel und Weibelinnen.

Wie hat sich das Amt des Weibels und der Weibelin historisch verändert, und welche Aufgaben werden heute erfüllt?

Die Funktion des Weibels hat sich im Laufe der Zeit stark gewandelt: Während sie im Mittelalter vor allem der Wahrung von Ordnung und Sicherheit diente, steht heute hauptsächlich der zeremonielle Charakter im Vordergrund. Früher waren Weibel für Aufsicht und Ordnung verantwortlich, heute übernehmen sie vor allem organisatorische und repräsentative Aufgaben bei offiziellen Anlässen und Feierlichkeiten.

In der heutigen Schweiz sind Weibel insbesondere bei eidgenössischen und kantonalen Veranstaltungen präsent, etwa bei Parlamentseröffnungen, Staatsempfängen oder der Begleitung von Ehrengästen. Dabei achten sie auf die Einhaltung des Protokolls und verkörpern zugleich das traditionelle sowie kulturelle Erbe ihres Kantons oder ihrer Region.

Wie einheitlich sind Ornat/Talar und Protokoll, und wo finde ich den Leitfaden für offizielle Anlässe?

Die Ornatsträger und Ornatsträgerinnen erfüllen im Auftrag ihrer Regierungspersonen anspruchsvolle Repräsentations-, Begleit- und Protokollaufgaben. Die sorgfältige Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Funktionen setzt eine umfassende fachliche Kompetenz und ein souveränes Auftreten voraus.

Ein Leitfaden für offizielle Anlässe kann durch die Mitglieder über den Button «Kontakt» bestellt werden.

Wie fördert die Vereinigung den Austausch?

Wir organisieren regelmässige Treffen und Veranstaltungen, die den kollegialen Austausch und das Verständnis stärken.

Wann findet die nächste Weibelvereinigung statt?

Die nächste Vereinigung ist für 2027 in Solothurn geplant. Details werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Beiträge zu unseren Mitgliedern auf den Sozialen Medien

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